Veranstaltung: | Sonder LMV 3.11.2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 1.2.1 Beschluss der Geschäftsordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand GJH (dort beschlossen am: 02.11.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.11.2018, 14:48 |
A2: Geschäftsordnung (GO) der Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend Hessen
Antragstext
(2) Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge und Anträge
zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine
Redeliste, erteilt und entzieht das Wort und leitet die Wahlen. Die
Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen
Helfer*innen bestimmen, die die Mitgliederversammlung in offener Abstimmung mit
einfacher Mehrheit bestätigen muss.
(3)Die Tagungsleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen,
dass das Recht von Frauen* auf die Hälfte der Redebeiträge und Fragen während
der Versammlung gewährleistet, gegebenenfalls auch die Führung getrennter
Redelisten. Nach dem letzten Beitrag von FIT*-Personen kann die Diskussion auf
Antrag durch ein FIT*-Votum weitergeführt werden.
(4) Die Tagungsleitung schlägt der Versammlung bei entsprechenden TOPs eine
Anzahl von Debattenbeiträgen vor. Meldungen zu Debattenbeiträgen können zu
Beginn und während des jeweiligen TOPs eingeworfen werden. Es gibt zwei
verschiedene Einwürfe, eine Urne ist für Redebeiträge von FIT*-Personen und eine
Urne ist für Redebeiträge von allen Personen vorbestimmt. Anschließend werden
die Debattenbeiträge abwechselnd gelost, wobei aus dem Einwurf der FIT*-Personen
zuerst gezogen wird.
(3) Die*der Antragsteller*in begründen ihren*seinen Antrag in einem Redebeitrag
von maximal drei Minuten. Danach wird eine ebenfalls maximal dreiminütige
Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit
entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als
angenommen.
Begründung
Erfolgt mündlich.